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Hochwasserhilfe - Arbeitnehmer können betroffene Kollegen gezielt unterstützen und Lohnsteuer sparen

Durch eine Arbeitslohnspende können Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Hilfe für Hochwasseropfer leisten und von der steuerlichen Begünstigung profitieren.

Durch eine Arbeitslohnspende können Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Hilfe für Hochwasseropfer leisten und von der steuerlichen Begünstigung profitieren. Der Arbeitnehmer mindert durch die Arbeitslohnspende seine Lohnsteuerlast und die Finanzverwaltung verzichtet auf die entsprechenden Steuern. Wenn Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, auf Teile ihres Arbeitslohnes zu Gunsten der Hochwasseropfer zu verzichten, werden von der Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen folgende Vorgehensweisen steuerlich begünstigt. Dieser Lohn wird vom Arbeitgeber als Arbeitgeberbeihilfe an vom Hochwasser betroffene Arbeitnehmer des Unternehmens ausgezahlt oder auf ein Spendenkonto eingezahlt. Der Arbeitslohn auf den verzichtet wurde, unterliegt dann nicht der Besteuerung. Diese Verzichtserklärung des Arbeitnehmers ist allerdings zum Lohnkonto zu nehmen.