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Approbationsentzug wegen Unwürdigkeit?

Bei einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ging es um einen Zahnarzt, dem die Approbation aufgrund mehrerer Straftaten entzogen worden war.

Bei einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg ging es um einen Zahnarzt, dem die Approbation aufgrund mehrerer Straftaten entzogen worden war. Hiergegen klagte dieser, unterlag jedoch in zweiter Instanz.


Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Zahnarzt zum Zeitpunkt des Entzugs der Approbation immer noch nicht als würdig angesehen werden konnte, den zahnärztlichen Beruf auszuüben.


Der Kläger wurde in früheren Jahren bereits wegen illegalem Waffenbesitzes, Brandstiftung und Abrechnungsbetruges zu Geld- bzw. Freiheitsstrafen verurteilt (Az: 8-LA-79/13 v. 19.6.13).


Quelle: DATEV e.G