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Approbation gefährdet bei strafrechtlichen Ermittlungen?

Sogar schon vor schon Anklageerhebung kann die Approbation bei strafrechtlichen Ermittlungen in Gefahr sein.

Sogar schon vor schon Anklageerhebung kann die Approbation bei strafrechtlichen Ermittlungen in Gefahr sein. In einem Beschluss vom Dezember 2012 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg den Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der Approbation bestätigt, welche die Bezirksregierung gegenüber dem Antragsteller – einem Facharzt für Gynäkologie – anlässlich eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens ausgesprochen hatte. Die im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens vorzunehmende Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus, weil bei summarischer Prüfung derzeit alles dafür spricht, dass seine Klage gegen die Anordnung des Ruhens seiner Approbation als Arzt erfolglos bleiben wird, und weil das Vollzugsinteresse der Öffentlichkeit höher zu bewerten ist als das Interesse des Antragstellers daran, von einer Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben.