Wirtschaftsprüfung als Check-Up Ihres Unternehmens

Der Wirtschaftsprüfer bekleidet ein öffentliches Amt, er ist Organ der Rechtspflege. Den freien Beruf des Wirtschaftprüfers darf derjenige ausführen, der als solcher gem. § 15 Wirtschaftsprüferordnung öffentlich bestellt ist. Die Bestellung setzt den Nachweis der persönlichen und fachlichen Eignung im Zulassungs- bzw. Prüfungsverfahren voraus.

Meine Dienstleistungen für Sie sind:

  • Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen für Unternehmen jeder Rechtsform und Größe
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungs-, Umwandlungs- und Spaltungsprüfungen)
  • Sanierungsprüfung im Rahmen der Insolvenzordnung
  • Aktienrechtliche Sonderprüfungen (insbesondere Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Eingliederungsprüfungen)